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Gerichtliche Ahndung des Massakers von Krottendorf

Nach dem Krieg wurden zwei Mitwisser der Erschießung im Krottendorfer Wald der Beihilfe zum Mord angeklagt, jedoch 1948 in allen Punkten freigesprochen. Die beiden Hauptverantwortlichen des Massakers von Krottendorf – Freudensprung und Reitlinger – waren auf der Flucht und konnten nicht gefasst werden. Anton Rutte, der ehemalige Kreisleiter von Feldbach, wurde aufgrund eines ähnlichen Vorfalles in Klöch vor ein britischen Gericht gestellt. Wahrheit 11 Nov 1947 klDie Briten verurteilten ihn zum Tode, begnadigten ihn später aber zu 15 Jahren Kerker. Nach seiner Verurteilung wurde Rutte auch als Zeuge im Prozeß gegen die Täter von Krottendorf vernommen. In seiner Aussage musste er keinerlei Rücksichten mehr nehmen, denn seine Verurteilung durch die Briten war mittlerweile rechtskräftig und eine Verschärfung der Todesstrafe durch ein Urteil in einem weiteren Verfahren war rechtlich nicht zulässig. In seiner Befragung gab Rutte daher freimütig zu, den Befehl zur Tötung der Ungarn aus der Gauleitung Steiermark bekommen zu haben. Gauorganisationsleiter Franz Steindle, Gauleiter Uiberreithers Beauftragter für den Bau des Südostwalles, übermittelte ihm den Tötungsbefehl. Diesen Befehl habe er selbstverständlich auch an alle ihm unterstellten Unterabschnittsleiter weitergegeben.
Sehr unbefriedigend bleibt, dass letztlich niemand für den Massenmord bei Krottendorf zur Verantwortung gezogen werden konnte.

 

Quelle:

Eleonore Lappin-Eppel. Ungarisch-jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45. Arbeitseinsatz – Todesmärsche – Folgen. Wien, Berlin 2010, S. 353 - 359.

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