Paul Schmidt war Landwirt in Moschendorf, Ortsbauernführer und Kreisbauernführer, Parteiangehöriger seit 1943 mit der Nummer 8.643.478. Wahrscheinlich war er bereits in der Verbotszeit als Illegaler für die NSDAP tätig, denn in einem Erfassungsantrag aus dem Jahr 1938 (nach dem Anschluß) gab Schmidt an, dass er bereits 1933 der Partei beigetreten sei. Dies dürfte aber so nicht ganz stimmen, denn die Erhebungen des Gerichtes hatten ergeben, dass er von der Kreisleitung anfangs abgelehnt wurde, da er „moralisch nicht tragbar“ sei.

Quelle: Wiener Stadt- u. Landesarchiv, Lg Wien Vg 1 Vr 900/45 gegen Schmidt u.a., Urteil, Blatt 473.

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